8 solche Untersuchung wurde in der Folge durchgeführt und festgestellt, dass «von einer Schenkung des Bildes an den Bund nichts bekannt sei und es auch nicht im Inventar der Bundeskunstsammlung figuriere.» (GAB 4, S. 1). Auf dem Rahmen des Gemäldes seien eine runde Aluminium-Marke mit Kreuz und der Zahl «M.________» sowie eine gelbe Marke mit der Aufschrift «No de l’inventaire N.________» angebracht. Bei diesen Markierungen handle es sich um Inventarnummern der Gesuchsgegnerin.