Gemäss Schreiben vom 10. Juni 1997 wurde das Gemälde erstmals am 12. August 1965 in das Inventar der Residenz in Berlin aufgenommen. Im selben Schreiben sah der damalige Leiter der Aussenstelle, L.________, keinen Anlass, an der Rechtmässigkeit des Erwerbs zu zweifeln, regte jedoch aufgrund von Provenienzforschungen des Bundesamts für Kultur zu anderen Bildern, die die Gesuchsgegnerin erworben hatte, eine Überprüfung der Erwerbsumstände an (GAB 1). Eine