5 Gesuchsteller und seine Schwester, K.________, die Erben von I.________ und damit auch von mindestens ¾ des Nachlasses des G.________ und damit des Gemäldes. Allfällige Erben von J.________ hätten hingegen (noch) nicht gefunden werden können. 12. Die Gesuchsgegnerin wendet dagegen im Wesentlichen ein, dass sie das Gemälde während 50 Jahren bis 1999 gutgläubig besessen und dadurch ersessen habe.