11. Betreffend den Verfügungsanspruch führt der Gesuchsteller zusammengefasst aus, dass er und die restlichen Erben einen unverjährbaren Eigentumsherausgabeanspruch hätten. G.________ habe als gesetzliche Erben seine Mutter I.________ und seine Ehefrau J.________ hinterlassen. Erstere habe ¾ seines Eigentums zu nacktem Eigentum geerbt, zweitere ¼ zu vollem Eigentum und ¾ zur Nutzniessung. Aufgrund mehrerer weiterer Erbgänge seien nun schlussendlich der