Am 20. Februar 2018 teilte die Gesuchsgegnerin dem Gesuchsteller mit, dass sie beabsichtige, das Gemälde dem Museum H.________ zu schenken und forderte ihn auf, der Schenkung bis zum 15. März 2018 zuzustimmen. Nach einer nachfolgenden Besprechung mit dem Gesuchsteller hielt die Gesuchsgegnerin an ihrem Entscheid, das Gemälde am 10. Juni 2018 der H.________ zu schenken, fest. Auf einen Vergleichsvorschlag des Gesuchstellers ging sie nicht ein. 8. Umstritten ist, ob der Gesuchsteller einen unverjährten sachenrechtlichen Herausgabeanspruch besitzt oder ob die Gesuchsgegnerin mittels Ersitzung Eigentümerin des Gemäldes geworden ist.