7. Aufgrund der Parteivorbringen präsentiert sich der unbestrittene, rechtsrelevante Sachverhalt zusammengefasst wie folgt: 7.1 G.________ erwarb am 15. Dezember 1948 in Berlin das Gemälde E.________ von F.________ aus dem Jahr 1923. Dieses Gemälde hängte er, Chef der «Heimschaffungsdelegation» in Berlin, in der Schweizerischen Botschaft in Berlin auf. Er kam am 23. Juli 1949 bei einem Unfall ums Leben.