4. Die Gesuchsgegnerin schloss in ihrer Stellungnahme vom 22. Juni 2018 auf kostenfällige Abweisung des Gesuchs. Eventualiter sei die Anordnung der vorsorglichen Massnahme von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen (pag. 43 ff.). 5. Der Gesuchsteller replizierte unaufgefordert mit Schreiben vom 2. Juli 2018 (pag. 59 f.). Die Gesuchsgegnerin duplizierte ihrerseits unaufgefordert mit Schreiben vom 5. Juli 2018 (pag. 69 f.). II.