3. Nach Eingang eines Kostenvorschusses von CHF 6'000.00 (pag. 33) hiess die Instruktionsrichterin mit Verfügung vom 7. Juni 2018 das Gesuch um superprovisori- 2 sche Anordnung vorsorglicher Massnahmen gut und untersagte der Gesuchsgegnerin unter Strafandrohung über das Gemälde zu verfügen (pag. 35 f. Ziff. 3). Gleichzeitig forderte sie die Gesuchsgegnerin auf, innert 14 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Stellungnahme einzureichen (Ziff. 5).