Gemäss Tarifrahmen der Parteikostenverordnung kann im Rechtsmittelverfahren bei einem Streitwert von über CHF 20‘000 bis CHF 50‘000 ein Honorar bis zu CHF 7‘850.00 beansprucht werden (bis zu 50 % von CHF 3‘200.00 bis CHF 15‘700.00; Art. 5 i.V.m. 7 PKV). 25.3 Vorliegend rechtfertigt es sich, diesen oberinstanzlichen Tarifrahmen um höchstens 40 % auszuschöpfen. Angefochten ist lediglich eine prozessleitende Verfügung, Streitgegenstand nur die Frage der Sistierung. Die Bedeutung der Streitsache ist deshalb als unterdurchschnittlich zu bezeichnen, der gebotene Aufwand und die Schwierigkeit als maximal durchschnittlich.