9 Rechtschrift zu abstrahieren wisse, welche Tatsachenbehauptungen und rechtlichen Erörterungen die Beschwerdeführerin betreffen. 20.2 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist die gleiche Rechtsschrift, die ursprünglich bei einem unzuständigen Gericht eingegeben wurde, im Original bei der vom Ansprecher für zuständig gehaltenen Behörde neu einzureichen.