20. Es stellt sich die Frage der praktischen Vorgehensweise der Neueinreichung der Klage nach Art. 63 ZPO bei mehreren Beklagten und einem Nichteintretensentscheid bezüglich einzelner Parteien. 20.1 Die Beschwerdegegnerin ist der Meinung, sie habe nicht anders vorgehen können, da die Klageschrift unverändert eingereicht werden müsse. Es dürfe aber vorausgesetzt werden, dass das Gericht dank des zulässigen Begleitbriefes bei der