von besonderer Tragweite ist der Entscheid, weil eine Sistierung im Konflikt mit dem Beschleunigungsgebot steht und damit das verfassungsmässige Verbot der Rechtsverzögerung tangieren kann (Urteil des Bundesgerichts 4A_307/2016 vom 8. November 2016 E. 2.4). 16.2.2 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung führt die Nichtanhörung der Beschwerdeführerin vor dem Sistierungsentscheid des Vorrichters somit zu einer Verletzung ihres rechtlichen Gehörs.