BSG 161.1]). 14.5 Die Beschwerdegegnerin bestreitet die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin. Diese lege nicht dar, inwiefern ihr aus der Sistierung des Verfahrens ein konkreter, aktueller und praktischer Nachteil erwachse. Die Beschwerdeführerin werde durch die Sistierung vor Zustellung der Klage nicht weiter mit Rechtsschriften belastet. 14.5.1 Dass ein grundsätzliches Interesse an der Beurteilung eines Sistierungsentscheides besteht, zeigt sich allerdings bereits daran, dass gegen eine auf einseitigen Antrag verfügte Sistierung Beschwerde geführt werden kann (Art.