14. Das Obergericht prüft von Amtes wegen und mit freier Kognition, ob ein Rechtsmittel zulässig ist (Art. 60 ZPO). 14.1 Angefochten wird eine prozessleitende Verfügung betreffend Sistierung des Verfahrens. Gegen die Anordnung einer Sistierung kann gestützt auf Art. 126 Abs. 2 i.V.m. Art. 319 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 ZPO Beschwerde erhoben werden. 14.2 Beschwerden gegen prozessleitende Verfügungen sind bei der Rechtsmittelinstanz innert 10 Tagen seit Zustellung des begründeten Entscheids schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 und 2 ZPO).