10. Gegen die Sistierungsverfügung («gegen die Verfügung des Gerichtspräsidenten Regionalgericht Bern-Mittelland vom 4. [mit im Dispositiv abweichender Begründung vom 18.] Mai 2018») erhob die A.________ AG am 31. Mai 2018 (Postaufgabe am gleichen Tag) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte die folgende Rechtsbegehren: Die Sistierungsverfügung der Vorinstanz vom 4. Mai 2018 sei aufzuheben (RB 1) und es sei auf die Klage gegen die Beschwerdeführerin nicht einzutreten, eventuell, die Vorinstanz sei anzuweisen, auf die Klage vom 30. April 2018 nicht einzutreten (RB 2);