3 Klageverfahrens (Art. 124 ZPO). Aus der eingereichten Kopie der Klage vom 3. Juli 2017 ergibt sich, dass eine inhaltlich identische Klage bereits vor dem Bezirksgericht Winterthur hängig ist. Bis über diese Klage entschieden worden ist, steht der beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingereichten Klage die Litispendenz des früher eingeleiteten Verfahrens entgegen, wobei die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Winterthur anscheinend umstritten ist.