Das Gutachten der UMEG geht auf S. 33 ff. davon aus, der Gesundheitszustand sei die Folge beider [Hervorhebung im Original] Unfälle (...). Aus diesem Grund hängt das Urteil beim Regionalgericht Bern-Mittelland vom Urteil gegen die G.________ ab [eigene Hervorhebung], weshalb ich Sie ersuche, das Verfahren nach Art. 126 ZPO zu sistieren. Damit beantragte die Klägerin die Sistierung des Verfahrens in Bern bis zum Vorliegen eines materiellen Entscheids im bereits vor Bezirksgericht Winterthur hängigen Verfahren gegen die C.________ AG (vormals G.________).