1. E.________ (Klägerin, Beschwerdegegnerin) erlitt zwei verschiedene Verkehrsunfälle, den ersten im Jahre 2005, den zweiten im 2008. Sie wurde dadurch in ihrer Gesundheit beeinträchtigt und macht Haftpflichtansprüche geltend (Klage S. 6 ff., pag. 13 ff.). 2. Die A.________ AG (Beklagte 2, Beschwerdeführerin) war die Haftpflichtversichererin der Beteiligten am ersten Unfall (Klagebeilage [KB] 6), die C.________ AG (Beklagte 1) offensichtlich diejenige der Beteiligten am zweiten Unfall. Die A.________ AG hat ihren Sitz in Bern (KB 4), die C.________ AG in Winterthur (KB 3).