Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 4. bzw. vom 18. Mai 2018 (CIV 18 2582) Regeste: Art. 63 und 126 ZPO. Sistierung nach Neueinreichung der Klage gemäss Art. 63 ZPO bei einem Nichteintretensentscheid bezüglich einzelner Parteien - Es herrscht Unklarheit über den Beginn des Fristenlaufs bei eingelegten Rechtsmitteln ohne aufschiebende Wirkung (E. 19.1). Es ist zulässig, die Klage gemäss Art. 63 ZPO vor einem verfahrensabschliessenden Nichteintretensentscheid des Erstgerichts am für zuständig gehaltenen Gericht neu einzureichen (E. 19).