5 richt aber die Beschwerde gutheisse. In diesem Fall dürfte der Beschwerdegegner das Massnahmeverfahren leiten, obwohl dieser einen Fehlentscheid getroffen habe. Folglich müsste er ein Rechtsmittel gegen den Ablehnungsentscheid ergreifen. Er müsste entweder die Revision des Ablehnungsentscheids verlangen oder die Abweisung des Ablehnungsgesuchs beim Obergericht anfechten. Da die Revision kein ordentliches Rechtsmittel darstelle, würde er durch das Revisionsgesuch einen rechtlichen Nachteil erleiden.