Dieser Entscheid könne mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden. Es liege jedoch in der Kompetenz des Regionalgerichts und nicht des Bundesgerichts über das Ablehnungsverfahren zu entscheiden. Im Ablehnungsverfahren werde von wiederholt krassen Fehlern abgesehen keine Rechtsverletzung geprüft, sondern untersucht, ob das Verhalten des Beschwerdegegners den Anschein der Befangenheit erwecke. Der Entscheid über das Ablehnungsverfahren sei demnach