volles Honorar CHF 650.00 Auslagen MWSt-pflichtig CHF 21.00 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 671.00 CHF 51.65 Total CHF 722.65 nachforderbarer Betrag CHF 140.00 Die Beschwerdeführer haben dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen sowie Fürsprecher E.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald sie dazu in der Lage sind (Art. 123 ZPO und Art. 42a KAG).