7 der Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811) liegt, einem Zeitaufwand von rund 8 Stunden entspricht und vorliegend – insbesondere auch mit Blick auf die Kostennote der Gegenpartei – als angemessen erscheint. 41.2 Rechtsanwältin G.________ weist in ihrer Kostennote einen etwas tieferen Aufwand von total CHF 1‘759.05 aus (CHF 1‘600.00 Honorar, CHF 33.30 Auslagen und CHF 125.75 MWST), was 6.5 Stunden Zeitaufwand entspricht und ebenfalls angemessen erscheint.