10. Mit Eingabe vom 15. Mai 2018 reichte Fürsprecher E.________ als Rechtsvertreter der Kinder gegen diesen Entscheid Berufung evtl. Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein und stellte folgende Rechtsbegehren (pag. 51): 1. Der Entscheid des erstinstanzlichen Gerichts sei aufzuheben, 2. Das Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses vom 08.01.2018 sei gutzuheissen; 3. eventualiter sei die Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau anzuweisen, über das hängige Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (endlich) zu entscheiden; unter Kosten- und Entschädigungsfolge