9. Mit Entscheid vom 4. Mai 2018 entschied der zuständige Gerichtspräsident des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau was folgt (pag. 43): 1. Auf das Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses vom 08.01.2018 wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 600.00, werden den unterliegenden Gesuchstellern auferlegt und ihnen mit separater Post in Rechnung gestellt. 3. Die Gesuchsteller haben dem Gesuchsgegner eine Parteientschädigung von pauschal CHF 1‘500.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) zu bezahlen. 4. [Eröffnungsformel]