2 ser am 7. November 2017 «in Präzisierung der Klagebegehren / der Parteien» resp. «meines Schreibens vom 28.10.2017» mit, dass die drei Kinder als Kläger auftreten würden, vertreten von ihrer Mutter (Ziff. 1). Zusätzlich stellte er neu ein gleichlautendes Klagebegehren zu Gunsten des jüngsten Kindes (CHF 2‘500.00 Unterhaltsbeitrag, aufzuteilen in Bar- und Betreuungsunterhalt; Ziff. 2). Das Gesuch um Parteikostenbeitrag hielt er aufrecht (Ziff. 3).