2. Am 28. Oktober 2017 gelangte die Kindsmutter, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, an die Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau und beantragte, die Unterhaltsbeiträge für B.________ und C.________ seien in Abänderung der bestehenden Unterhaltsverträge neu auf je CHF 2‘500.00 festzusetzen und in Barund Betreuungsunterhalt aufzuteilen (Ziff. 1 und 2). F.________ sei weiter zu verpflichten, ihr einen Parteikostenbeitrag von CHF 5‘000.00, Nachforderung vorbehalten, zu bezahlen (Ziff. 3).