O., Rz. 524). 9.3.1 Die Kündigung des Beschwerdeführers erfolgte auf das Ende des ersten Vertragsjahres hin und damit zu einem Zeitpunkt als die «Werbefläche Divider» bereits gestaltet, hergestellt und installiert worden war. Bereits aus dem Vertrag geht nämlich hervor, dass der (vorliegend unstrittige und bezahlte) Rechnungsbetrag des ersten Jahres auch den Datentransfer und die Produktion erfasst (Gesuchsbeilage 1). Etwas anderes wird auch vom Beschwerdeführer nicht vortragen;