8.6.1 Die möglichen Aufgaben einer Werbeagentur lassen sich zeitlich in folgende vier Phasen einteilen: Konzeptarbeit, kreative Gestaltung, Verwirklichung und Auswertung (DAVID/REUTTER, a.a.O., Rz. 1617 ff.). Im Rahmen eines umfassenden Werbevertrags nimmt die Werbeagentur entweder innerhalb einer oder mehrerer Phasen verschiedene Aufgaben wahr. Unter einem Gesamtwerbevertrag übernimmt die Werbeagentur Leistungspflichten im Rahmen aller vier Phasen (DAVID/REUTTER, a.a.