DAVID/REUTTER, Schweizerisches Werberecht, 3. Aufl. 2015, Rz. 1564). 8.4 Massgebend für die Qualifikation eines Werbevertrags ist auch, ob die Werbeagentur nur einzelne Aufgaben für die Planung oder Realisierung der Werbung übernimmt oder ob sie weiter gehend oder umfassend für den Kunden tätig wird (DAVID/REUTTER, a.a.O., Rz. 1564).