Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. Mai 2018 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde und beantragte darin die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids (pag. 23). 2.5 In ihrer Beschwerdeantwort vom 11. Juni 2018 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese einzutreten sei, unter Kostenund Entschädigungsfolgen (pag. 33).