2. 2.1 Mit Eingabe vom 6. März 2018 beantragte die Beschwerdegegnerin, es sei ihr in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Seeland, Dienststelle Biel, gegen den Beschwerdeführer für CHF 4'851.00 nebst Zins zu 5 % seit 2. Oktober 2017 sowie die Kosten des Betreibungsverfahrens provisorische Rechtsöffnung zu erteilen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 2). 2.2 Der Beschwerdeführer stellte in seiner Stellungnahme vom 13. März 2018 sinngemäss den Antrag, das Rechtsöffnungsgesuch sei abzuweisen (pag.