9. Die Beschwerdeführer setzen sich einzig gegen Ziff. 3 des Urteilsvorschlags zur Wehr. Darin sollen sie verurteilt werden, den Beschwerdegegnerinnen eine Parteientschädigung zu bezahlen. In ihrer Beschwerde machen sie geltend, dass es sich dabei um einen Kostenentscheid handle, gegen welchen gemäss Art. 110 ZPO die Beschwerde offen stehe.