6. Mit Eingabe vom 11. Mai 2018 reichten die Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern eine Beschwerde ein (pag. 85 ff.). Sie stellten folgenden Antrag: Der in Ziff. 3 des Urteilsvorschlags der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland vom 11. April 2018 (BM 18 230) enthaltene Kostenentscheid und die Verpflichtung der Beschwerdeführenden, den Beschwerdegegnerinnen für das Schlichtungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 2‘390.30 zu bezahlen, seien aufzuheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.