3. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 11. April 2018 unterbreitete die Vorsitzende der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland den Parteien einen Urteilsvorschlag mit folgendem Wortlaut (pag. 13 ff.): 1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung betreffend das Mietobjekt an der xy.________ (Strasse), Z.________ (Ort), vom 10. Januar 2018 per 30. Juni 2018 missbräuchlich ist. Die Kündigung wird aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.