1. D.________, E.________ und F.________, vertreten durch Fürsprecherin G.________ (nachfolgend: Beschwerdegegnerinnen), gelangten mit Gesuch vom 1. Februar 2018 an die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) und beantragten, die mit amtlichem Formular vom 10. Januar 2018 auf den 30. Juni 2018 mitgeteilte Kündigung betreffend das Mietverhältnis über das Einfamilienhaus an der xy.________ (Strasse) in Z.________ (Ort) sei für missbräuchlich und damit unwirksam zu erklären. Eventualiter sei das Mietverhältnis über das Einfamilienhaus an der xy.________ (Strasse) in Z.____