7. Zu eröffnen: - den Parteien, v.d. ihre Anwälte - auszugsweise der Beiständin der Kinder Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 2. April 2019 Im Namen der 2. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter D. Bähler Die Gerichtsschreiberin: Peng