4. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, bestimmt auf eine Entscheidgebühr von CHF 7‘000.00 zuzüglich Kosten für die Kindsanhörung von CHF 550.00 und für die Übersetzung von CHF 329.20, total CHF 7‘879.20, werden den Parteien je hälftig, ausmachend je CHF 3‘939.60, auferlegt. Die vom Berufungskläger zu tragenden Kosten gehen jedoch vorläufig zulasten des Kantons Bern. Er ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald er dazu in der Lage ist (Art. 123 ZPO). Der Berufungsbeklagten wird für die von ihr zu tragenden Kosten noch separat Rechnung gestellt werden.