volles Honorar CHF 8'850.00 Auslagen MWSt-pflichtig CHF 323.00 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 9'173.00 CHF 706.30 Total CHF 9'879.30 nachforderbarer Betrag CHF 0.00 47 Der Berufungskläger hat dem Kanton Bern die ihm auferlegten Gerichtskosten nachzuzahlen und die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald er dazu in der Lage ist (Art. 123 Abs. 1 ZPO).