Die übrigen Auslagen in der Höhe von CHF 123.00 erscheinen angemessen. 33.7 Zusammenfassend ergibt sich, dass die Entschädigung für die amtliche Rechtsvertretung des Berufungsklägers durch Rechtsanwalt B.________ für das Berufungsverfahren wie folgt bestimmt wird: Leistungen ab 1.1.2018 amtliche Entschädigung CHF 8'850.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 323.00 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 9'173.00 CHF 706.30 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 9'879.30