Da die amtliche Entschädigung das Maximalhonorar gemäss PKV nicht überschreiten darf, ist dies der Maximalbetrag, der zugesprochen werden kann. 33.5 Als Kontrollrechnung wird unter Anwendung des vom Bundesgericht als verfassungskonform erachteten Stundenansatzes von CHF 180.00 für einen patentierten unentgeltlichen Rechtsbeistand (E. 32.8 oben) die Anzahl Stunden bestimmt, welche mit einer amtlichen Entschädigung von CHF 8‘850.00 abgegolten werden. Aus dieser Rechnung resultiert ein Aufwand von rund 49 Stunden. Im Vergleich zu den von Rechtsanwalt B._____