44 32.8 Als Kontrollrechnung wird unter Anwendung des vom Bundesgericht als verfassungskonform erachteten Stundenansatzes von CHF 180.00 für einen patentierten unentgeltlichen Rechtsbeistand (BGE 141 I 124 E. 3.2 S. 127 mit Hinweis) die Anzahl Stunden bestimmt, welche mit einer amtlichen Entschädigung von CHF 7‘080.00 abgegolten werden. Aus dieser Rechnung resultiert ein Aufwand von 39 Stunden. Im Vergleich zu den von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachten 43.2 Stunden bedeutet dies eine Kürzung um rund 10 %.