__ zu leisten, so dass es gerechtfertigt ist, ihr einen höheren Anteil am Überschuss zuzusprechen als dem Berufungskläger, allerdings nur noch im Verhältnis 1.25:1. Dies ergibt eine hälftige Verteilung des Barunterhalts der Kinder, was alles in allem angemessen erscheint. 31.12 Barunterhaltsbeiträge 31.12.1 Gemäss den Berechnungsblättern resultieren folgende Barunterhaltsbeiträge: - Phase 1: Von November 2017 (Vereinbarung vom 18. Oktober 2017) bis und mit Juli 2018 CHF 1‘005.00 (gerundet: CHF 1‘000.00) für I.________ sowie CHF 845.00 (gerundet: CHF 850.00) für H.________; - Phase 2: