Anderseits übernimmt der Berufungskläger ebenfalls Betreuungsaufgaben, weil ihm auch Halbtage unter der Woche zugestanden werden. Zudem hat er ein ausgedehntes Ferienrecht, das mit längeren Reisen mit den Kindern in seine Heimat verbunden ist. Eine Aufteilung des Überschusses unter die Eltern im Verhältnis 2.5:1 in der Phase 1 und