Wie eine Anschlusslösung aussieht und mit welchen Kosten sie verbunden ist, kann im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Entsprechenden Kosten wird gegebenenfalls über eine Abänderung der Unterhaltsregelung Rechnung zu tragen sein. 31.9.5 Durch den Wegfall der Schulkosten erhöht sich der Überschuss von rund CHF 1‘300.00 auf rund CHF 3‘000.00. Dies ermöglicht eine Anpassung der Aufstockung der pauschalen Grundbedarfskosten auf CHF 400.00 pro Kind. 31.10 Einkommens- und Bedarfszahlen in der Phase 4 31.10.1 In der Phase 4 geht es ausschliesslich noch um Volljährigenunterhalt.