Eine Vorabzuteilung dient in erster Linie dazu, einem über keinen eigenen Unterhaltsanspruch verfügenden hauptbetreuenden Elternteil, der zwar ein eigenes Einkommen erzielt, aber wirtschaftlich bedeutend schwächer ist als der andere Elternteil, als Erwerbsanreiz und um eine ungleiche Behandlung der Eltern zu vermeiden, einen Teil seines Einkommens zur freien Verfügung zu belassen. In einem Fall wie dem vorliegenden, wo der hauptbetreuende Elternteil einen erheblichen Überschuss erzielt und wirtschaftlich annähernd so stark ist wie der andere Elternteil, stellt die Vorabzuteilung hingegen ein rechnerisches Steuerungsele-