31.4 Vorbemerkung zur Berechnung des Barunterhalts der Kinder Für die vorgenommene Berechnung wird auf die angehängten Berechnungsblätter verwiesen. Soweit Positionen umstritten sind, werden diese nachfolgend kommentiert. 31.5 Berechnungsmethode für die Bestimmung des Barunterhalts der Kinder 31.5.1 Zu entscheiden ist, wie der Barunterhalt der Kinder zu bestimmen und auf die beiden Elternteile zu verteilen ist. Massgebend ist Art. 276 Abs. 2 ZGB («ein jeder Elternteil nach seinen Kräften»).