_ weist die Berufungsbeklagte darauf hin, dass es sich dabei um eine freiwillige und zwischen den Parteien nicht abgesprochene Auslage i.S. eines Geschenkes handle (pag. 1309). 31.3.7 Zu den Wohnkosten bringt die Berufungsbeklagte vor, dass der Mietzins in O.________(Ortschaft) CHF 1‘830.00 (Nettomietzins CHF 1‘520.00, Nebenkosten CHF 200.00, Einstellhallenplatz CHF 110.00) betrage (BAB 6). 31.3.8 Für den Besuch der Q.________ (Schule) macht die Berufungsbeklagte Kosten von CHF 800.00 für I.________ und Kosten von CHF 700.00 für H.________ geltend (BAB 5).