Weil die Berufungsbeklagte seit der Phase 2 nicht mehr mit ihrem neuen Partner zusammenwohnt (E. 23.2 oben), betrifft dieses Thema nur noch die Phase 1. 31.2.6 Was die Höhe der angerechneten Steuern bei der Berufungsbeklagten betrifft, macht der Berufungskläger geltend, die Vorinstanz habe ihre Steuern gestützt auf das Berechnungsblatt und nicht aufgrund der effektiven Verhältnisse bestimmt. Es seien jedoch die «effektiven» Steuern massgeblich. Was die «effektiven» Steuern sind, führt der Berufungskläger nicht aus (pag.