1121, E. 108 der Entscheidbegründung). 31.1.8 Die Vorinstanz geht davon aus, dass die Krankenkassenprämien von Kindern im Schnitt um rund CHF 20.00 pro Jahr steigen würden und mit Erreichen der Volljährigkeit der volle Erwachsenentarif zum Tragen komme (pag. 1121, E. 99 der Entscheidbegründung). Sie erhöht deshalb die Krankenkassenprämien bei den Kindern schrittweise. Bei den Eltern werden die Prämien gleich belassen (vgl. Berechnungsblätter, pag. 1049 ff.).